Diese Richtlinien enthalten Anforderungen und geben Empfehlungen für Planung, Einbau und Wartung von ortsfesten Sprühwasser-Löschanlagen (nachfolgend Sprühwasser- Löschanlagen genannt) in Gebäuden, Industrieanlagen und anderen Einrichtungen auf dem Land. Sie legen zudem besondere Anforderungen an Sprühwasser-Löschanlagen fest, die u. a. für Maßnahmen des Personenschutzes wesentlich sind.
Wird Anspruch auf Anerkennung einer Sprühwasser-Löschanlage durch den Versicherer im Rahmen der technischen Risikobewertung erhoben, sind die entsprechenden Bestimmungen im Versicherungsvertrag zu beachten. Dort kann der Einbau einer VdSanerkannten Sprühwasser-Löschanlage vereinbart werden, z. B. gemäß Klausel 3610.
Bei der Errichtung von Sprühwasser-Löschanlagen sind außer diesen Richtlinien auch die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen einzuhalten.