Das Anerkennungsverfahren dient dazu, die Qualifikation des Auftraggebers zu überprüfen. Hat dieser nachgewiesen, dass er über eine ausreichende Kompetenz verfügt und ihm entsprechendes Vertrauen entgegengebracht werden kann, erhält er hierüber ein persönliches Zertifikat. Er ist damit berechtigt, die Bezeichnung VdS-anerkannter Sachkundiger für Blitz- und Überspannungsschutz sowie EMV-gerechte elektrische Anlagen zu führen. Die Anerkennung wird von der VdS-Zertifizierungsstelle ausgesprochen und ist zeitlich befristet. Die Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte EMV-Sachkundige werden in einem Verzeichnis (VdS 2832) geführt.