Beratungs- und Dienstleistungen durch Fachplaner im Sinne dieser Richtlinien sollten darauf ausgerichtet sein, Unternehmen und Organisationen im Bereich der Gefahrenabwehr in allen relevanten Themenbereichen auf definiertem Qualitätsniveau zu unterstützen. Diese Richtlinien beschreiben Anforderungen an Fachplaner in der Gefahrenabwehr und das zugehörige Anerkennungsverfahren.